| Vermittlung von Mietverträgen (Haupt und Untermiete)
über Wohnungen und Einfamilienhäuser |
Höchstprovision (zzgl. 20% USt) |
| Vermieter |
Mieter |
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre
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3 BMM |
2 BMM |
| Befristung bis zu 3 Jahren |
3 BMM |
1 BMM |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis
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Ergänzung auf Höchstbetrag
unter Berücksichtigung
der gesamten Vertragsdauer,
höchstens
jedoch ½ BMM |
Ergänzung auf Höchstbetrag
unter Berücksichtigung
der gesamten Vertragsdauer,
höchstens
jedoch ½ BMM |
| Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objekts betrauten Hausverwalter (nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist.) |
Höchstprovision (zzgl. 20% USt) |
| Vermieter |
Mieter |
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre
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2 BMM |
1 BMM |
Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre
|
2 BMM |
1/2 BMM |
| Befristung kürzer als 2 Jahre |
1 BMM |
1/2 BMM |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis
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Ergänzung auf Höchstbetrag
unter Berücksichtigung
der gesamten Vertragsdauer,
höchstens
jedoch ½ BMM |
Ergänzung auf Höchstbetrag
unter Berücksichtigung
der gesamten Vertragsdauer,
höchstens
jedoch ½ BMM |
Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten)
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Höchstprovision (zzgl. 20% USt) |
| Vermieter |
Mieter |
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre
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3 BMM |
3 BMM |
Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre
|
3 BMM |
2 BMM |
| Befristung kürzer als 2 Jahre |
3 BMM |
1 BMM |
Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis
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Ergänzung auf Höchstbetrag
unter Berücksichtigung
der gesamten Vertragsdauer |
| Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). |