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InformationHerzlichen Glückwunsch zur neuen Wohnung! Es ist noch einiges zu erledigen. Nachfolgend ein Leitfaden als Hilfestellung. Namensschilder: Anbringung der neuen Namensschilder an Wohnungstür, Postkasten und Gegensprechanlage! Meldezettel: Innerhalb von 3 Tagen ab Beziehen der neuen Unterkunft bitte in einem der folgenden magistratischen Bezirksämter anmelden / bzw. gleichzeitig von der alten Adresse abmelden. Bitte mitnehmen: ausgefüllten Meldezettel (liegt auf jedem Bezirksamt auf) und Reisepass. Bei Haupt- oder Untermieten ist die Unterschrift des Unterkunftsgebers am Meldezettel notwendig! Öffnungszeiten: Mo. – Mi., Fr.: 8.00 – 15.30 Uhr, Do.: 8.00 – 17.30 Uhr Ausnahme: Bezirksamt 15. und 16. Bezirk: Mo. – Mi.: 8.00 – 16.30 Uhr, Do.: 8.00 – 18.00 Uhr, Fr.: 8.00 – 15.30 Uhr Magistratische Bezirksämter: 1. Bezirk, Wipplingerstraße 8 Strom und Gas Mo. – Fr.: 7.30 – 18.00 Uhr Fernwärme: Mo. - Do.: 8.00 - 16.00 Uhr, Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr Fernseh- und Radiogebühren (GIS – Gebühreninfoservice): Bitte Ihre Teilnehmernummer und Ihre Adresse telefonisch bekannt geben: Telekom Austria (An-/ Ummeldung): Mo. - So.: 0.00 - 24.00 Uhr Telekabel TV, UPC digital, chello, Priority, Take Two: Mo. - Fr.: 7.30 - 22.00 Uhr Sonstige private Telefonanbieter, bzw. Internetprovider: Je nach Anbieter entweder telefonisch, bzw. schriftlich den Wohnortwechsel bekannt geben. Handy und Mobilfunk: Bekanntgabe der neuen Adresse bitte schriftlich (per Post oder Fax: Bitte angeben: Name, Handynummer, alte und neue Adresse, (Unterschrift!) Kreditkartenunternehmen: Bekanntgabe der neuen Adresse bitte schriftlich (per Post, oder Fax:Folgende Angaben werden benötigt: Name, Kartennummer, alte und neue Adresse, Unterschrift!) Bankverbindung: Die Adressänderung für sämtliche Bankangelegenheiten(Einziehungsaufträge, Kredite, etc.) bitte mit Ihrer/ Ihrem persönlichen Bankbetreuer(in) bei Ihrer Hausbank erledigen! Finanzamt: Die neue Adresse ist dem Finanzamt, welches für den neuen Hauptwohnsitz zuständig ist, bekannt zu geben. Tipp: Meistens erledigt das Ihr Arbeitgeber für Sie (nachfragen!). Krankenkasse: Die neue Adresse ist der Krankenkasse, welche für den neuen Hauptwohnsitz zuständig ist, bekannt zu geben. Tipp: Meistens erledigt das Ihr Arbeitgeber für Sie (nachfragen!). Haushaltversicherung: Je nach Versicherung entweder telefonisch oder schriftlich melden. Bitte beachten: Anpassung des Versicherungsschutzes an die neue Wohnungsgröße! Arbeitgeber: Rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers vom neuen Hauptwohnsitz! Religiöse Gemeinschaften: Bekanntgabe der neuen Adresse bei der entsprechenden Stelle Ihrer Glaubensgemeinschaft (z.B.: Kirchenbeitragsstelle). Abonnements von Zeitschriften und Zeitungen: Bitte den jeweiligen Verlag von Ihrer neuen Wohnadresse informieren. (Etwa 2 bis 3 Wochen vor Beziehen der neuen Unterkunft). Diverses: Bekanntgabe der neuen Adresse bei Clubs / Vereinen / sonstigen Mitgliedschaften! Hundeabgabe: Die Adressänderung ist bei der Stadtkassa bekanntzugeben. Information Rund ums Auto: Führerschein: Parkpickerl: Notwendig in den Bezirken 1 bis 9,15 und 20.Parkpickerl bitte im zuständigen Bezirksamt Ihres neuen Hauptwohnsitzes beantragen. Mitzubringen sind: Lichtbildausweis,der neue Meldezettel und der neue Zulassungsschein. Hinweis: Bei bestehendem Parkpickerl und Umzug im gleichen Bezirk bitte ebenfallsauf dem zuständigen Bezirksamt den neuen Wohnsitz bekannt geben. Automobilclubs: Bitte die neue Adresse telefonisch bekannt geben (Clubkartennummer bereithalten!) Notrufnummern: Für Ihre Sicherheit! Da gerade beim Umzug dringende Notfallnummern immerbereit sein sollten:
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